Für das Aussetzen ist nach § 12 Niedersächsische Binnenfischereiordnung eine Genehmigung des fischereikundlichen Dienstes erforderlich. Diese gilt auch für den hier nicht gezeigten Marmorkarpfen.
Diese in ihrer Heimat in Flüssen lebenden Arten sind überwiegend in Teichanlagen in Deutschland eingesetzt worden, die über einen hohen Pflanzenanteil verfügen. Man wollte der starken"Verkrautung" entgegen wirken. Es kann bei zu starkem Besatz zu pflanzenleeren Gewässern kommen. Alle Arten benötigen zur Fortpflanzung Gewässer über 25 °C, so das dieses Vorkommen überwiegend auf Besatz zurückzuführen ist. Eine natürliche Vermehrung ist aber nicht auszuschließen. Auch in abgeschlossene Gewässer muss auf ein Einbringen dieser Arten verzichtet werden.