Für das Aussetzen ist nach § 12 Binnenfischereiordnung eine Genehmigung des fischereikundlichen Dienstes erforderlich. Diese gilt auch für den hier nicht gezeigten Marmorkarpfen.
Diese in ihrer Heimat in Flüssen lebenden Arten sind überwiegend in Teichanlagen in Deutschland eingesetzt worden, die über einen hohen Pflanzenanteil verfügen. Man wollte hiermit dieser "Verkrautung" herr werden. Leider kann es bei zu starkem Besatz häufig zu pflanzenleeren Gewässern kommen. Alle Arten benötigen zur Fortpflanzung Gewässer über 25 °C, so das dieses Vorkommen überwiegend auf Besatz zurückzuführen ist. Eine natürliche Vermehrung ist aber nicht auszuschließen. Man sollte aber in abgeschlossene Gewässer auch auf ein Einbringen dieser Arten verzichten.